- Die namibische Trophäenjagdsaison beginnt am 1. Februar
und endet am 30. November eines jeden Jahres.
- Gejagt werden darf nur in Begleitung eines registrierten
Jagdführers, Meisterjagdführer oder Berufsjägers.
- Die Jagdberufe werden in drei Kategorien unterteilt:
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Jagdführer (JF) dürfen
die Jagd nur auf ihrem eigenen Farmland durchführen, welches
ordnungsgemäß als Jagdfarm registriert sein muss. > Meisterjagdführer
(MJF) dürfen auf ihrem eigenen Farmland und zwei
weiteren ordnungsgemäß registrierten Jagdfarmen Jagden
durchführen >
Berufsjäger (BJ) dürfen auf allen Farmen Jagden
durchführen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer
schriftlichen Genehmigung des
Eigentümers des Landes, ungeachtet, ob das Land als
Jagdfarm registriert ist oder nicht.
> BJ mit Großwildgenehmigung;
nur sie dürfen Jagden mit Gästen auf Großwild, wie
Elefanten, Nashörner, Büffel und Löwen durchführen.
> Bogenjagd; nur
Jagdführer/Meisterjagdführer/Berufsjäger mit einer
entsprechenden Bogenjagdgenehmigung sind berechtigt, den Jagdgast
mit dem Bogen auf der Jagd zu führen.
- Ein Jagdführer/Meisterjagdführer/Berufsjäger darf nur
zwei Jäger gleichzeitig auf der Jagd führen.
- Vertreter der Jagdberufe sollten alle Bestimmungen
erfüllen, die das Ministerium für Umwelt und Tourismus (MUT)
zur Trophäenjagd festgelegt hat.
- Trophäenjagd ist von einer halben Stunde vor
Sonnenaufgang bis zu einer halben Stunde nach
Sonnenuntergang gestattet.
- Trophäenjagd darf nur dort stattfinden, wo die
Zustimmung vom Eigentümer oder Pächter des Geländes erteilt
wurde.
- Gelände, auf dem Bogenjagd erlaubt ist, muss beim MUT
zusätzlich für die Bogenjagd registriert sein.
- Bei den Lizenzen/Jagdgenehmigungen (Permits) für die
Trophäenjagd ist zu beachten:
> Lizenzen müssen vor Beginn der Jagd vorliegen. > Für jeden Jagdgast ist eine separate Lizenz erforderlich. > Eine zusätzliche Sondergenehmigung, die an weitere
Bedingungen gebunden ist, muss für die großen Raubkatzen (
Löwe, Gepard, Leopard) eingeholt werden. > Die Lizenz muss vom Jagdgast und vom
Berufsjäger/Jagdführer vollständig ausgefüllt werden (auch
krank geschossene und nicht gefundene Tiere müssen eingetragen werden). > Lizenzen werden ausschließlich vom MUT ausgestellt. > Pro Jagdgast und Lizenz dürfen maximal zwei Tiere einer
Wildart erlegt werden, ungeachtet ob die Trophäen exportiert
werden, oder nicht. Das gilt auch für Flugwild. Während
der amtlichen "Flugwild Jagdzeit" sind mehr Exemplare erlaubt.
- Gepardenjagd mit Hunden ist nicht zugelassen.
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